Mit Beschluss vom 31.07.2017 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Az. 5 L 3868/17.WI) den Eilantrag eines deutschlandweit tätigen Spielhallenbetreibers abgelehnt, mit dem dieser den vorläufigen Weiterbetrieb seiner beiden Spielstätten im Wiesbadener Hauptbahnhof erreichen wollte.
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