Gestützt auf das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) hat die interkantonale Vollzugsbehörde den Auftrag, jährlich einen Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten durch die Kantone zu erstellen.
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Gestützt auf das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) hat die interkantonale Vollzugsbehörde den Auftrag, jährlich einen Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten durch die Kantone zu erstellen.
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