Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) beschlossen. Darauf wies der Bayerische Automaten-Verband (BAV) im Rahmen eines Rundschreibens des Bundesverbands Automatenunternehmer hin
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