SWIM hat bei Sporttip (Swisslotto) am Kiosk (anonym) einen sogenannten Grossgewinn (darunter fällt alles über 1000CHF) erzielt. Kein Riesengewlnn oder so, aber aufgrund der 1000CHF Grenze muss der Schein eingesendet werden und wird nicht wie sonst (unter 1000CHF) an jeder beliebiger Verkaufstelle bar ausbezahlt.
Nun liegt jedoch gegen ihn eine schweizweite Spielersperre vor (alle Online- und Offlinecasinos inkl. Onlinekonto bei Sporttio / Swisslotto). Nun muss er den Gewinnberechtigungschein/Quittung eingeschrieben einsenden und seine Daten und Bankkoto angeben für die Auszahlung. Das Schweizer Geldspielgesetz regelt Fälle von Spielersperren und auch die AGB von Sporttip hat er studiert, trotzdem ist die Sache noch immer nicht ganz klar.
Grundsätzlich könnte der Gewinn problemlos verweigert werden, wenn der Teilnehmer zB minderjährig ist. Mit einer Spielsperre ist die Teilnahme an sämtlichen online Swisslos Produkten nicht möglich. Auch wenn ich bezweifle dass hier jemand Rechtsexperte für Schweizer Gesetze ist, weiss jemand vielleicht einen Rat? Vielleicht doch lieber eine juristische Fachperson dazu befragen?
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