Generell gilt, dass jeder, der Informationen an die Schufa liefert, auch im Gegenzug Daten erhalten darf. Bei Abschluss eines finanziellen Geschäftes unterschreiben Sie in der Regel einen Vertrag, der eine Schufa-Klausel enthält, die das jeweilige Unternehmen dazu berechtigt, bei der Schufa Daten über Sie einzuholen.
In welchem Umfang die Daten jedoch zur Verfügung gestellt werden, hängt davon ab, welches Unternehmen die Anfrage stellt.
So erhalten Banken, Sparkassen, Kreditkartengesellschaften und Leasingunternehmen den vollen Umfang an Informationen, die über Sie gespeichert sind. Andere Vertragspartner bekommen lediglich eine Information, wenn ein Negativeintrag gespeichert ist.
Abgesehen von Banken, Sparkassen, Leasing- und Kreditgesellschaften erhalten andere Unternehmen jedoch nur die Daten, die für Sie von Interesse sind. Die Schufa Daten können von den Vertragspartnern der Schufa eingesehen werden, nachdem Sie Ihre Einverständniserklärung gegeben haben. Nicht alle Vertragspartner haben Zugriff auf dieselben Daten.
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