Schonfrist für die Spielhallen: Eigentlich müssten jene, die weniger als 350 Meter von Jugendeinrichtungen wie Schulen, Jugendheimen oder Kindergärten entfernt liegen geschlossen werden. Doch es gibt Bestandsschutz.
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Schonfrist für die Spielhallen: Eigentlich müssten jene, die weniger als 350 Meter von Jugendeinrichtungen wie Schulen, Jugendheimen oder Kindergärten entfernt liegen geschlossen werden. Doch es gibt Bestandsschutz.
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