Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2017 (Az.: 9 C 7/16) den Berech- nungsmaßstab der Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund verworfen, weil die dort vorge- sehene Flächenbesteuerung gegen höherrangiges Recht verstieß.

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