Playtime News Dog
27.08.19, 10:51
Sogenannte Zweitlotterien sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages; es handelt sich bei ihnen vielmehr um Wetten, weshalb sie nicht im Internet angeboten werden dürfen.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/201627.html)
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